Allgemeine Geschäftsbedingungen für Learn Battle Studio
Stand 10. September 2026
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Learn Battle Studio durch Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen, den Erwerb von Institutslizenzen und den Zugang des Institutsadmins. Der Datenschutzvertrag in Teil B ist Bestandteil dieser Bedingungen; er enthält auch die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für die ausdrücklich beschriebenen Inhaltsverarbeitungen.
Anbieter ist die Lioverse UG (haftungsbeschränkt), Karl-Arnold-Straße 31, 52525 Heinsberg, Deutschland, vertreten durch Annika Latz und Dennis Koob. Kontakt: info@lioverse.de, Telefon: 015789660196. Studio ist unter app.learn-battle.de erreichbar.
Kunde ist die im Bestellvorgang oder angenommenen Lizenzangebot benannte natürliche Person oder Bildungseinrichtung. Eine Lehrkraft, die ein eigenes Abonnement bestellt, ist selbst Vertragspartnerin. Bei einem Institutslizenzkauf ist die Einrichtung Vertragspartnerin für die Lizenzen; die Lehrkräfte sind berechtigte Nutzende. Durch die Aktivierung einer finanzierten Lizenz entsteht für eine Lehrkraft keine eigene Zahlungspflicht.
Wer für eine Einrichtung Verträge abschließt oder den Datenschutzvertrag annimmt, muss dazu vertretungsberechtigt sein. Die bloße Rolle als Lehrkraft oder Institutsadmin begründet keine Vertretungsmacht. Eine Lehrkraft, die nur Nutzungsregeln für den eigenen Zugang akzeptiert, verpflichtet damit nicht ohne Weiteres ihre Einrichtung.
Verbraucherrechte gelten, wenn eine natürliche Person zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Eine Tätigkeit als angestellte Lehrkraft allein schließt die Verbrauchereigenschaft nicht aus. Individuelle Vereinbarungen gehen vor; bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen hat Teil B für seinen Regelungsbereich Vorrang.
Bei einer Online-Registrierung oder Bestellung stellt der Kunde durch Absenden des Vorgangs unter Zustimmung zu den zuvor speicherbar bereitgestellten Bedingungen einen Vertragsantrag. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung oder einer im Bestellablauf ausdrücklich als Annahme bezeichneten Freischaltung zustande. Bei kostenpflichtigen Bestellungen wird die Zahlungspflicht ausdrücklich ausgewiesen. Eingaben können vor dem Absenden berichtigt werden. Vertragssprache ist Deutsch.
Institutslizenzen werden auf Grundlage unseres individuellen Angebots erworben. Anzahl und Art der Lizenzen, Leistungsumfang, Laufzeit, Preise, Zahlungsweise und eine etwaige Verlängerung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Für das Institutsdashboard ist keine Selbstregistrierung möglich. Nach Erwerb der Lizenzen richten wir den Zugang für einen von der Einrichtung benannten Institutsadmin ein.
Diese Bedingungen einschließlich Teil B werden vor Vertragsschluss bereitgestellt und in die Vertragsbestätigung aufgenommen oder dieser als speicherbare Anlage beigefügt. Name und Anschrift des Kunden, seine Kontaktperson sowie die vereinbarte Fassung werden in der Bestellung beziehungsweise dem Lizenzangebot dokumentiert. Bei einem bestehenden Vertrag bedarf die Einbeziehung der neuen Bedingungen einer wirksamen Vereinbarung; die Änderung einer Datenschutzseite genügt nicht.
Studio ermöglicht im vereinbarten Umfang die Erstellung und Verwaltung von Modulen, Kursen, Lernpaketen und Lernfragen, die Bereitstellung von Dokumenten sowie die Nutzung der Funktionen „KI Assistent" und „KI Kurs Erstellung". Für institutionell finanzierte Zugänge stehen die jeweils vereinbarten Verwaltungs- und Dashboard-Funktionen zur Verfügung. Buchungsbezogene Kontingente und technische Grenzen werden in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen.
Lehrkräfte und Admins verwenden persönliche Zugänge. Sie schützen ihre Zugangsdaten, halten erforderliche Angaben aktuell und melden einen vermuteten Missbrauch. Die Einrichtung benennt den berechtigten Institutsadmin und teilt einen Wechsel oder den Wegfall seiner Berechtigung unverzüglich mit. Lioverse entzieht oder ändert den Zugang nach Prüfung der Berechtigung. Eine Übertragung von Lizenzen auf andere Lehrkräfte ist nur im Umfang des gebuchten Angebots zulässig.
Die technische Ausstattung und ein geeigneter Internetzugang liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Erforderliche Kompatibilitätsangaben stellen wir vor Vertragsschluss bereit. Wir schulden die gesetzlich erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsupdates. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder besondere Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
Für ein von einer Lehrkraft selbst bezahltes Studio-Abonnement gelten die im Bestellprozess angegebenen Preise und Abrechnungszeiträume. Verbraucherpreise enthalten die anfallende Umsatzsteuer. Die Zahlungsabwicklung dieser Abonnements erfolgt über Stripe. Zahlungsinformationen werden im hierfür vorgesehenen Zahlungsprozess erfasst.
Für Institutslizenzen gelten das angenommene Angebot und die dort festgelegten Zahlungsbedingungen. Stripe wird hierfür nicht verwendet. Durch die Nutzung einer Institutslizenz wird kein eigenes kostenpflichtiges Abonnement der Lehrkraft abgeschlossen. Der Wechsel in ein selbst bezahltes Abonnement setzt eine gesonderte ausdrückliche Bestellung voraus.
Zahlungsverzug und seine Folgen richten sich nach dem Gesetz. Eine Sperrung wegen ausbleibender Zahlung setzt grundsätzlich eine erfolglose Mahnung mit angemessener Frist und eine vorherige Ankündigung voraus. Sie muss verhältnismäßig sein und darf berechtigte Einwendungen gegen die Forderung nicht übergehen. Zwingende Rechte der Kunden bleiben bestehen.
Laufzeit und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Bestellung beziehungsweise dem Lizenzangebot. Ein selbst bezahltes Abonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden vereinbarten Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Nach einer vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich ein Verbraucherabonnement nur auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Günstigere vereinbarte Bedingungen bleiben bestehen.
Bei Einrichtungen gelten die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsfristen. Ist keine Verlängerung vereinbart, endet die befristete Lizenz mit Ablauf der Laufzeit. Ein im Dashboard angezeigter Verlängerungsstatus gibt die Vertragsvereinbarung wieder und ersetzt sie nicht.
Kündigungen an uns sind in Textform möglich, etwa per E-Mail an info@lioverse.de. Soweit gesetzlich erforderlich, bieten wir eine unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB an und bestätigen elektronische Kündigungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Das Ende einer Institutslizenz begründet keine Zahlungspflicht der nutzenden Lehrkraft. Die darüber finanzierten Funktionen und der Institutsadmin-Zugriff enden mit der Berechtigung. Andere wirksam bestehende Zugänge bleiben nach ihrem jeweiligen Vertrag nutzbar. Die bloße Löschung eines persönlichen Lehrkraftkontos beendet keinen Lizenzvertrag der Einrichtung.
Lehrkräfte können im Rahmen ihrer Berechtigung Dokumente an Kurse oder Module anhängen. Die Dateien werden auf unserer Serverinfrastruktur bei netcup gespeichert. In den verfügbaren Einstellungen bestimmt die Lehrkraft, ob ein Dokument nur für sie selbst oder auch für berechtigte App-Nutzende des betreffenden Kurses oder Moduls sichtbar ist. Sie prüft die Freigabe vor deren Aktivierung.
Der Kunde beziehungsweise der jeweilige Rechteinhaber behält seine Rechte an hochgeladenen und erstellten Inhalten. Er räumt Lioverse ein einfaches, unentgeltliches, räumlich auf den erforderlichen Dienstbetrieb und zeitlich auf den vereinbarten Nutzungszweck begrenztes Nutzungsrecht ein. Es umfasst Speicherung, erforderliche technische Verarbeitung und Vervielfältigung sowie die Bereitstellung entsprechend den erteilten Freigaben. Technisch eingebundene Dienstleister erhalten nur die hierfür erforderlichen Befugnisse.
Eine Nutzung der Inhalte für allgemeine Werbung oder das Training von KI-Modellen ist hiervon nicht umfasst. Der Kunde darf nur solche Rechte einräumen, die ihm selbst zustehen. Insbesondere erfordern die Veröffentlichung fremder Lehrmaterialien, nicht öffentlicher Prüfungsunterlagen und personenbezogener Angaben eine entsprechende Berechtigung. Die Finanzierung durch eine Einrichtung verschafft ihr allein keine Urheberrechte an Werken einer Lehrkraft.
Für Dritte betreffende personenbezogene Dokumentinhalte gilt Teil B Abschnitt 2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, strafrechtliche Daten nach Art. 10 DSGVO, individuelle Notenlisten und unnötige Identifikationsdaten dürfen nicht in Studio hochgeladen oder in KI-Eingaben verwendet werden. Eine Erweiterung dieses Umfangs bedarf einer gesonderten wirksamen Vereinbarung einschließlich geeigneter Schutzmaßnahmen.
Freigaben dürfen nur im Rahmen der bestehenden Rechte erteilt werden. Beendet eine Lehrkraft ihren Zugang, können Materialien einer Einrichtung nur dann weiterhin bereitgestellt werden, wenn hierfür ein fortbestehender Auftrag und die erforderlichen Nutzungsrechte sowie datenschutzrechtlichen Voraussetzungen bestehen. Eine verwaiste technische Dokumentzuordnung allein rechtfertigt keine weitere Speicherung. Für Auftragsdaten gelten vorrangig die Lösch- und Rückgaberegeln in Teil B.
Mistral AI wird ausschließlich über seine API in den beiden Studio-Funktionen „KI Assistent" und „KI Kurs Erstellung" für die Erstellung von Lernfragen verwendet. Inhaltlich werden nur die von der Lehrkraft in der jeweiligen Funktion bereitgestellten Texte und Dokumente einschließlich der für diesen Auftrag extrahierten Abschnitte verarbeitet. Hinzu kommen erforderliche technische Arbeitsanweisungen und API-Metadaten. Soweit zur Verarbeitung der Dokumenteingabe Embeddings benötigt werden, beschränkt sich dies ebenfalls auf diese Eingabe.
Das bloße Anhängen oder Freigeben von Kursdokumenten löst keine Übermittlung an Mistral aus. App-Antworten, individuelle Lernstände, Institutsanalysen und sonstige Kontoinhalte werden nicht automatisch an Mistral übermittelt. Dokumente außerhalb des ausdrücklich gestarteten KI-Auftrags dürfen auch nicht durch Hintergrund- oder Migrationsvorgänge an Mistral gesendet werden.
Die Verwendung der über unseren API-Zugang übermittelten Ein- und Ausgaben für das Training von Mistral-Modellen ist deaktiviert. Es werden keine gesonderten Feedbackpfade genutzt, die diese Inhalte zum Training freigeben. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede vorübergehende Speicherung beim Anbieter ausgeschlossen ist. Die weitere Datenverarbeitung, Empfänger und Speicherregeln werden in der Datenschutzerklärung und für Auftragsdaten zusätzlich in Teil B erläutert.
Entfernen Sie aus KI-Eingaben personenbezogene oder vertrauliche Angaben, die für die Frageerstellung nicht erforderlich sind. Das Absenden einer Eingabe ersetzt keine Rechtsgrundlage für Daten Dritter. KI-Ergebnisse können fachlich unzutreffend, unvollständig oder ungeeignet sein. Die Lehrkraft prüft Lernfragen vor einer Freigabe auf Richtigkeit, didaktische Eignung und Rechte Dritter. Eine Exklusivität oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Ergebnisse wird nicht zugesagt. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln unserer Leistung bleiben unberührt.
Die Lehrkraft schließt durch die Nutzung dieser integrierten Funktionen keinen eigenen Vertrag mit Mistral ab. Lioverse bleibt Vertragspartner für die vereinbarte Studio-Leistung. Ein direkter zusätzlicher Mistral-Account ist dafür nicht erforderlich.
Die Einrichtung erwirbt Nutzungsberechtigungen für Studio. Lioverse betreibt die eigene Plattform und verantwortet die in der Datenschutzerklärung beschriebenen eigenen Konto-, Lern- und Nutzungsverarbeitungen sowie die Bereitstellung des Standarddashboards. Allein der Lizenzkauf begründet keinen Auftrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung sämtlicher Plattformdaten. Die tatsächliche Rolle für gesonderte Inhaltsverarbeitungen richtet sich nach Teil B.
Der benannte Institutsadmin sieht ausschließlich den zugeordneten Institutionsbereich. Sichtbar sind Lizenzanzahlen und -status, Laufzeit und Verlängerungsstatus sowie Aktivierungs-, Inhalts-, Nutzungs- und Supportkennzahlen. Das Dashboard enthält pro zugeordneter Lehrkraft Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Account-Status, Anzahl der Module, Lernpakete und Fragen, letzte Aktivität und einen Support-Status. Pro Modul wird die verantwortliche Lehrkraft namentlich angezeigt.
Studierendenwerte werden ausschließlich zusammengefasst dargestellt: registrierte und aktive Studierende, beantwortete Fragen, Spielmodusnutzung und durchschnittliche Lernzeit, jeweils auch nach Modul; ferner Wissensstand, Wiederholung, Battle-Engagement, Trends, Fragetexte mit Fehlerquoten, häufig genutzte Lernpakete sowie Aktivitätsverläufe nach Prüfungsnähe, Wochentag und Semester. Eine namentliche Studierendenliste oder individuelle Studierendenansicht gehört nicht zur Institutsadmin-Rolle.
Die Auswertungen dienen der Verwaltung finanzierter Lizenzen, der Betreuung des Lernangebots und dem Erkennen von Unterstützungsbedarf. Automatisch abgeleitete Aktivitäts- und Supporthinweise sind keine fachliche Bewertung der Lehrqualität. Die Einrichtung darf diese Angaben nicht zur automatisierten Entscheidung über Beschäftigte oder Lernende und nicht für eine darüber hinausgehende Personal-, Leistungs- oder Verhaltenskontrolle verwenden. Hierfür wäre eine gesonderte zulässige und transparent geregelte Verarbeitung erforderlich.
Dokumentinhalte, KI-Eingaben und vollständige Prompts werden nicht als Dashboard-Nutzungskennzahlen offengelegt. Fragetexte und Lernpaketnamen in Lernmetriken sind hiervon zu unterscheiden; sie dürfen keine unnötigen personenbezogenen Angaben enthalten. Die näheren Pflichten beim Datenaustausch stehen in Teil B Abschnitt 1.
Untersagt sind rechtswidrige Inhalte, die Verletzung fremder Rechte, Schadsoftware, unberechtigte Zugriffe, die Umgehung von Lizenz- oder Zugriffsbeschränkungen und Handlungen, die den Dienst erheblich beeinträchtigen. Rechtsverletzungen können mit genauer Bezeichnung des Inhalts und Begründung über vorhandene Meldefunktionen oder an info@lioverse.de gemeldet werden. Wir prüfen hinreichend konkrete Meldungen sorgfältig und unvoreingenommen.
Bei Verstößen kommen Hinweise, Abhilfefristen, eine Beschränkung betroffener Inhalte oder Funktionen und eine zeitweise Sperrung in Betracht. Wir wählen unter Berücksichtigung von Schwere, Wiederholung, betroffenen Rechten und Interessen die angemessene Maßnahme und erläutern ihre wesentlichen Gründe, soweit rechtlich zulässig. Vor schwerwiegenden Maßnahmen geben wir grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe. Dringende Sicherheitsmaßnahmen und gesetzliche Pflichten bleiben vorbehalten.
Eine dauerhafte Sperrung oder außerordentliche Vertragsbeendigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Eine Überprüfung durch eine zuständige Person kann unter info@lioverse.de verlangt werden. Gesetzliche Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben bestehen. Eine pauschale verschuldensunabhängige Freistellung von Ansprüchen Dritter wird nicht vereinbart.
Wir halten den vereinbarten Dienst mit angemessener Sorgfalt bereit. Notwendige Wartung und Sicherheitsmaßnahmen können die Verfügbarkeit zeitweise einschränken; erhebliche planbare Einschränkungen kündigen wir soweit möglich rechtzeitig an. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen. Eine Beta-Bezeichnung begründet keinen pauschalen Gewährleistungsausschluss.
Für Verbraucher gelten bei Vorliegen der Voraussetzungen insbesondere die §§ 327 ff. BGB über digitale Produkte. Weitergehende Änderungen einer fortlaufenden digitalen Leistung setzen einen triftigen Grund wie eine geänderte technische Umgebung oder neue Sicherheitsanforderungen voraus, dürfen keine Mehrkosten verursachen und werden klar erläutert. Wesentliche vereinbarte Leistungen dürfen nicht beliebig entzogen werden.
Bei mehr als unerheblicher Beeinträchtigung von Zugriff oder Nutzbarkeit informieren wir Verbraucher rechtzeitig vorab auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderung und das unentgeltliche Beendigungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Maßgabe des § 327r BGB. Dessen Ausnahmen, insbesondere bei weiter verfügbarer unveränderter vertragsgemäßer Fassung ohne Mehrkosten, bleiben bestehen.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Die zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
Änderungen dieser Bedingungen und vereinbarter Preise bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder gesetzlichen Befugnis. Schweigen oder weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung. Änderungen von Unterauftragsverarbeitern unterliegen dem dafür gesondert vereinbarten Verfahren in Teil B.
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates und gesetzliche Gerichtsstände unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand an unserem Sitz wird nur für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen vereinbart. Zwingende Zuständigkeiten gehen vor.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; zwingende gesetzliche Verfahren bleiben unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt; im Übrigen gelten die gesetzlichen Folgen einer Unwirksamkeit.
Für den eigenen Plattformbetrieb, die Kontoverwaltung, eigene Lern- und Spielfunktionen sowie die Bildung und Offenlegung der beschriebenen Standardauswertungen entscheidet Lioverse über die Zwecke und wesentlichen Mittel der Verarbeitung. Die Einrichtung ist für den Abruf und die anschließende eigene Verwendung der empfangenen personenbezogenen Dashboard-Daten verantwortlich. Die Einrichtung stellt vor dem Abruf die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage und die Information der betroffenen Lehrkräfte sicher. Lioverse verantwortet die Rechtmäßigkeit und Transparenz der eigenen Verarbeitung einschließlich der Offenlegung.
Die Daten dürfen nur zur Lizenzverwaltung, Administration des finanzierten Lernangebots und zur gezielten Unterstützung der zugeordneten Lehrkräfte verwendet werden. Der Admin darf sie nur im Rahmen dieser Berechtigung abrufen. Die Einrichtung beschränkt jede interne Weitergabe auf dafür befugte Personen mit konkretem Bedarf, verpflichtet diese zur Vertraulichkeit und beendet Zugriffe bei Wegfall ihrer Aufgabe. Eine Veröffentlichung, ein Verkauf oder ein Zusammenführen zur institutionsübergreifenden Identifizierung ist unzulässig.
Lioverse beschränkt den Zugriff technisch nach Institution und Rolle. Die Einrichtung darf weder Schutzmaßnahmen umgehen noch aus zusammengefassten Studierendenwerten einzelne Personen identifizieren oder mittels Zusatzwissen Einzelprofile erstellen. Lioverse begrenzt oder unterdrückt Auswertungen, wenn angesichts Gruppengröße, Filtermöglichkeiten oder anderer verfügbarer Informationen ein unvertretbares Risiko von Rückschlüssen besteht. Eine bloß fehlende Namensanzeige gilt nicht als Nachweis einer Anonymisierung.
Individuelle Lernanalysen für Lehrkräfte sind vom Institutsdashboard getrennt und erfordern die in der Datenschutzerklärung beschriebene gesonderte aktive Freigabe. Weder die Einrichtung noch die Lehrkraft darf diese durch die bloße Annahme einer Lizenz oder dieser AGB ersetzen. Eine erteilte Einwilligung muss freiwillig sein und widerrufen werden können.
Die Einrichtung beachtet insbesondere die für sie geltenden Regeln zum Beschäftigtendatenschutz und zur Personalvertretung. Öffentliche Einrichtungen prüfen die für ihre Aufgaben geltenden Rechtsgrundlagen; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO steht Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht pauschal zur Verfügung. Diese Vertragsregelungen begründen für sich keine datenschutzrechtliche Erlaubnis.
Beide Parteien prüfen Betroffenenanfragen für ihren Verantwortungsbereich, leiten fehlgeleitete Anfragen ohne unnötige Verzögerung an die zuständige Partei weiter und unterstützen sich bei der Berichtigung oder Löschung übermittelter Daten. Betroffene dürfen sich an Lioverse unter datenschutz@learn-battle.de und an die Einrichtung wenden. Jede Partei erfüllt ihre eigenen Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverletzungen und informiert die andere unverzüglich über Vorfälle, die deren Daten oder Pflichten betreffen.
Die Einrichtung löscht oder anonymisiert empfangene personenbezogene Auswertungen, sobald der festgelegte Zweck entfällt, soweit keine rechtmäßige Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Institutsadmin-Zugang endet mit der entsprechenden Berechtigung. Dauerhafte institutionelle Kopien personenbezogener Aktivitätsdaten sind nicht durch den bloßen Erwerb von Lizenzen erlaubt.
Diese Rollenbeschreibung gilt nur, soweit sie der tatsächlichen Verarbeitung entspricht. Ein zusätzlich beauftragter weisungsgebundener Verwaltungs- oder Analyseprozess muss vor Beginn konkret vertraglich erfasst werden. Werden Zwecke und wesentliche Mittel tatsächlich gemeinsam bestimmt, sind die Anforderungen des Art. 26 DSGVO gesondert zu erfüllen. Die Bezeichnung als Lizenzkauf schließt beides nicht aus.
Die folgenden Regelungen bilden die Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO für die in Abschnitt 2.2 konkret beschriebenen Inhalte. Sie sind ein verbindlicher Teil des Studio- beziehungsweise Lizenzvertrags und erfordern kein zusätzlich separat unterschriebenes AVV-Dokument. Die wirksame Einbeziehung gegenüber der tatsächlich verantwortlichen Person oder Einrichtung und die Dokumentation der elektronischen Annahme bleiben erforderlich.
Verantwortlicher und Auftraggeber für die Auftragsdaten ist der im Auftrag benannte Kunde, soweit dieser die Zwecke der betreffenden Inhaltsverarbeitung bestimmt. Handelt eine Lehrkraft unter der Verantwortung ihrer Einrichtung, ist die Einrichtung Auftraggeberin; die Lehrkraft ist lediglich weisungsberechtigte Nutzerin im Rahmen ihrer Befugnisse. Lioverse ist für diese Auftragsdaten Auftragsverarbeiter. Name, Anschrift und Kontakt der Parteien ergeben sich aus der Vertragsbestätigung beziehungsweise dem angenommenen Lizenzangebot; Lioverse ist unter datenschutz@learn-battle.de erreichbar.
Die Vereinbarung erfasst personenbezogene Angaben Dritter, die der Auftraggeber für eigene Lehrzwecke rechtmäßig in Kursdokumenten oder KI-Eingaben bereitstellt, sowie daraus abgeleitete personenbezogene Verarbeitungsergebnisse. Sie erfasst nicht die hiervon unterscheidbare eigene Konto-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Standarddashboard-Verarbeitung von Lioverse aus Abschnitt 1. Daten derselben Person können je nach Verarbeitung unter verschiedene Verantwortlichkeiten fallen.
Vor dem ersten Upload solcher Auftragsdaten muss der tatsächlich Verantwortliche feststehen und Teil B wirksam vereinbart sein. Ein für sich handelnder Kontoinhaber kann keinen Datenschutzvertrag für eine andere Einrichtung ohne Vertretungsmacht schließen. Sind Inhalte wirksam anonymisiert und enthalten sie keine personenbezogenen Daten, bedarf deren Verarbeitung keiner Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Gegenstand ist die technische Verarbeitung vom Auftraggeber ausgewählter Lernmaterialien in Studio für dessen Lehrzwecke. Sie umfasst Entgegennahme, Speicherung, Zuordnung zu Kursen oder Modulen, Bereitstellung an die vom Auftraggeber freigegebenen Personen, Berichtigung und Löschung. Nur bei ausdrücklich gewähltem „KI Assistent" oder „KI Kurs Erstellung" kommen Textextraktion einschließlich gegebenenfalls OCR, Segmentierung, gegebenenfalls Embedding-Erstellung, Übermittlung der ausgewählten Eingabe an Mistral und Erstellung sowie Speicherung von Lernfragen hinzu.
Betroffene Personen sind insbesondere Lehrkräfte, Autorinnen und Autoren, sonstige in zulässigen Lehrmaterialien genannte Personen und, soweit für den Lehrzweck erforderlich und zulässig, Lernende einschließlich Minderjähriger. Datenarten sind Namen, berufliche Kontaktdaten, Urheber- und Quellenangaben, sonstige für das Lernmaterial notwendige gewöhnliche personenbezogene Textangaben sowie Dateimetadaten und daraus abgeleitete Texte, Vektoren und Lernfragen. Personenbezogene Lern- und Leistungsprofile der App werden nicht als Auftragsdaten in diesen Prozess eingespeist.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO, strafrechtlicher Daten nach Art. 10 DSGVO und individueller Notenlisten ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Umfang und Häufigkeit richten sich nach den vom Auftraggeber veranlassten Uploads und KI-Aufträgen; die Speicherung erfolgt für die Dauer des vereinbarten Nutzungszwecks und bis zur Rückgabe beziehungsweise Löschung nach Abschnitt 2.8. Lioverse nutzt die Auftragsdaten nicht für eigene Werbung, Modelltraining, institutionsübergreifende Analysen oder sonstige eigene Zwecke.
Der Auftraggeber verantwortet die Rechtmäßigkeit der Erhebung, den Verarbeitungszweck, die zulässigen Inhalte und Empfänger sowie die Information betroffener Personen. Die Bedienhandlungen berechtigter Nutzender, insbesondere Upload, Sichtbarkeitswahl, Start einer KI-Erstellung und Löschung, konkretisieren die dokumentierte Weisung im vereinbarten Umfang. Weitere Weisungen erfolgen in Textform an datenschutz@learn-battle.de. Die jeweils berechtigten Kontaktpersonen sind anhand der Vertrags- und Berechtigungsdaten feststellbar.
Lioverse verarbeitet Auftragsdaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung einschließlich in Bezug auf Drittlandübermittlungen, sofern nicht Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats eine andere Verarbeitung vorschreibt. Über eine solche Pflicht informiert Lioverse den Auftraggeber vor der Verarbeitung, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Bei einer nach Auffassung von Lioverse datenschutzwidrigen Weisung wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung ausgesetzt. Eine Erweiterung des Auftrags wird vor ihrer Umsetzung vereinbart.
Lioverse setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht unterliegen. Zugriffsberechtigungen werden nach Aufgaben und Erforderlichkeit vergeben und bei Wegfall entzogen. Lioverse führt die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Schutzmaßnahmen durch und hält mindestens die in Abschnitt 2.10 vereinbarten Maßnahmen ein. Technische Weiterentwicklungen sind zulässig, wenn das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Lioverse dokumentiert die Sicherheit der Auftragsverarbeitung und überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig sowie anlassbezogen nach wesentlichen Änderungen oder Vorfällen. Änderungen, die die Sicherheit der Auftragsdaten erheblich betreffen, werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Geheimhaltungsinteressen beschränken die Offenlegung auf den erforderlichen Umfang, dürfen aber die gesetzlich geschuldeten Nachweise nicht vereiteln.
Der Auftraggeber genehmigt die in Abschnitt 2.11 benannten Unterauftragsverarbeiter für die dort konkret genannten Leistungen. Lioverse überträgt ihnen vertraglich mindestens gleichwertige Datenschutzpflichten nach Art. 28 DSGVO und bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung ihrer Pflichten verantwortlich. Weitere Ebenen der Verarbeitungskette unterliegen denselben Anforderungen.
Vor Hinzunahme oder Austausch eines Unterauftragsverarbeiters informiert Lioverse den Auftraggeber in Textform über Identität, Sitz, Tätigkeit, Verarbeitungsort und gegebenenfalls Übermittlungsgarantien. Die Information erfolgt grundsätzlich mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Einsatz. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen widersprechen. Lioverse prüft Abhilfe oder eine zumutbare Alternative. Bis zur Klärung werden betroffene Auftragsdaten nicht an den beanstandeten neuen Anbieter übermittelt. Ist keine zulässige Lösung möglich, kann der betroffene Leistungsteil ohne weitere Bindung beendet werden; vorausbezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
Auftragsdaten werden grundsätzlich im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet. Eine Übermittlung oder ein Zugriff aus einem Drittland setzt eine dokumentierte Weisung, die erforderliche Information des Auftraggebers und die Erfüllung von Art. 44 ff. DSGVO voraus. Lioverse weist die hierfür einschlägigen Empfänger, Länder, Angemessenheitsbeschlüsse oder geeigneten Garantien einschließlich erforderlicher ergänzender Maßnahmen nach. Ein EU-Sitz eines Anbieters allein genügt hierfür nicht.
Soweit Mistral einzelne Verarbeitungen in eigener Verantwortung durchführt, insbesondere eine für den tatsächlich genutzten API-Zugang vorgesehene Missbrauchsprüfung, ist diese Rolle vom Unterauftrag zu unterscheiden. Vor einer solchen Offenlegung von Auftragsdaten stellt Lioverse dem Auftraggeber den konkreten Umfang, Zweck, Empfänger und die Speicherbedingungen zur Verfügung und holt die dokumentierte Weisung hierzu ein. Ohne diese Grundlage werden personenbezogene Auftragsdaten nicht in den betroffenen KI-Verarbeitungspfad eingespeist. Eine allgemeine Trainingsfreigabe wird nicht erteilt.
Lioverse unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte, bei der Sicherheit der Verarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzungen und gegebenenfalls vorherigen Konsultationen nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Hierzu stellt Lioverse die erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht insbesondere die Zuordnung, Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Herausgabe und Löschung betroffener Auftragsdaten. An Lioverse gerichtete Betroffenenanfragen werden unverzüglich weitergeleitet; eine inhaltliche Antwort erfolgt grundsätzlich nur auf Weisung, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.
Lioverse meldet Verletzungen des Schutzes von Auftragsdaten unverzüglich nach Bekanntwerden an die im Vertrag benannte Kontaktperson des Auftraggebers. Die Meldung enthält, soweit verfügbar, Art und Umfang des Vorfalls, Kategorien und ungefähre Anzahl betroffener Personen und Datensätze, mögliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen sowie einen Ansprechpartner. Fehlende Angaben werden ohne unnötige Verzögerung nachgereicht. Lioverse wartet nicht auf eine vollständige Aufklärung, bevor eine erste Meldung erfolgt.
Der Auftraggeber entscheidet über seine gesetzlichen Meldungen an Aufsichtsbehörden und Benachrichtigungen an Betroffene. Lioverse unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und trifft unverzüglich erforderliche Maßnahmen zur Begrenzung des Vorfalls und zur Beweissicherung. Eigene unmittelbar bestehende gesetzliche Pflichten von Lioverse bleiben unberührt.
Lioverse stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO bereit und ermöglicht und unterstützt Kontrollen einschließlich Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten unabhängigen Prüfer. Hierzu können zunächst geeignete Dokumentationen und Nachweise genutzt werden, soweit sie eine ausreichende Prüfung ermöglichen. Das Recht auf eine erforderliche Inspektion bleibt bestehen.
Kontrollen werden grundsätzlich mit angemessener Vorankündigung und unter Schutz fremder Daten und Geschäftsgeheimnisse durchgeführt. Bei konkreten Vorfällen, begründetem Verdacht oder behördlichen Anforderungen werden sie kurzfristig ermöglicht. Pauschale Jahresgrenzen, Zustimmungsvorbehalte oder unverhältnismäßige Kosten dürfen gesetzliche Kontroll- und Unterstützungsrechte nicht beschränken.
Nach Ende des Auftrags gibt Lioverse nach Wahl des Auftraggebers die Auftragsdaten in einem gängigen elektronischen Format zurück oder löscht sie und löscht vorhandene Kopien, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Lioverse fragt die Wahl rechtzeitig vor dem vorgesehenen Ende ab. Bleibt eine Weisung aus, fordert Lioverse zur Entscheidung auf und hält die Daten nur eingeschränkt zur Abwicklung bereit; eine Nutzung für neue Zwecke erfolgt nicht.
Die Rückgabe oder Löschung im Produktivsystem erfolgt unverzüglich nach entsprechender Weisung, spätestens innerhalb von 30 Tagen. Die Löschung umfasst Rohdokumente, extrahierte Texte, Chunks, Embeddings und zugehörige personenbezogene Arbeitsergebnisse. Bei reinen technischen Sicherungskopien erfolgt die endgültige Entfernung spätestens innerhalb von 90 Tagen; bis dahin bleiben sie für den laufenden Betrieb gesperrt und werden ausschließlich zur notwendigen Wiederherstellung verwendet. Im Wiederherstellungsfall werden bereits erteilte Löschweisungen erneut umgesetzt, bevor die Daten wieder regulär genutzt werden.
Lioverse veranlasst die entsprechende Rückgabe oder Löschung bei seinen Unterauftragsverarbeitern und bestätigt die Durchführung auf Anfrage. Abweichende gesetzliche Aufbewahrungspflichten werden mitgeteilt; betroffene Daten werden gesperrt und nicht weiter für andere Zwecke verwendet. Für etwaige eigenverantwortliche Aufbewahrungen eines Empfängers gelten dessen gesetzliche Pflichten und die vorab offengelegten Bedingungen; sie werden nicht als Löschung im Unterauftrag ausgegeben.
Das Ende eines persönlichen Lehrkraftkontos beendet einen fortbestehenden Auftrag der Einrichtung nicht automatisch. Eine fortdauernde Speicherung setzt jedoch die fortbestehende Weisung der tatsächlich verantwortlichen Einrichtung und die notwendigen Rechte voraus. Diese Regelung erlaubt keine pauschale unbegrenzte Aufbewahrung nach Kontolöschung.
Diese Vereinbarung gilt ab wirksamer vertraglicher Einbeziehung für die beschriebene Auftragsverarbeitung und bis zu deren vollständiger Abwicklung. Vertraulichkeit und noch erforderliche Schutzpflichten bestehen darüber hinaus fort. Jede Partei erfüllt ihre unmittelbar geltenden gesetzlichen Pflichten. Rechte betroffener Personen und die gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, werden durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt.
Zugang und Berechtigungen. Persönliche Konten, sichere Passwort-Hashes, rollenbasierte Berechtigungen sowie Prüfungen der Kurs-, Modul- und Institutionszuordnung begrenzen den Zugriff. Administrativer Zugang zur Infrastruktur wird auf befugtes Personal beschränkt. Berechtigungen werden bei Rollenwechsel und Ausscheiden überprüft und entzogen.
Übertragung und Speicherung. Verbindungen zu App, Studio und API-Diensten werden über TLS geschützt. Dokumente liegen auf der von Lioverse betriebenen netcup-Serverinfrastruktur; Dateizugriffe berücksichtigen die hinterlegten Sichtbarkeits- und Nutzerberechtigungen. Dateien, extrahierte Abschnitte und Embeddings dürfen nicht über ungeschützte öffentliche Speicherzugänge abrufbar sein.
Trennung und Zweckbegrenzung. Zugriffe werden auf den jeweils freigegebenen Institutions-, Kurs- oder Nutzerbereich begrenzt. Inhaltsdaten werden nicht in fremde Dashboards oder personenbezogene Vergleichsprofile übernommen. Nur ausdrücklich in den beiden KI-Funktionen bereitgestellte Eingaben werden an Mistral gesendet. Der Training-Opt-out bleibt aktiv; Feedbackpfade mit Trainingsfreigabe werden für Auftragsdaten nicht genutzt.
Protokollierung und Fehlerbehandlung. Sicherheitsrelevante administrative Vorgänge werden nachvollziehbar dokumentiert. Technische Metriken werden auf erforderliche Metadaten begrenzt. Rohdokumente, vollständige Prompts und personenbezogene Provider-Fehlertexte dürfen nicht in allgemein zugängliche Logs oder Metrikbezeichnungen übernommen werden. Erforderliche Diagnosezugriffe sind beschränkt und zeitlich begrenzt.
Verfügbarkeit und Wiederherstellung. Lioverse hält ein dokumentiertes Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren vor, beschränkt den Zugriff auf Sicherungen und überprüft die Wiederherstellbarkeit regelmäßig. Sicherheitsupdates und Schwachstellenbehandlung erfolgen risikogerecht. Wiederherstellungen dürfen gelöschte Daten nicht dauerhaft erneut in die aktive Verarbeitung bringen.
Löschung und Kontrolle. Ein bestätigter Dateilöschvorgang wird mit der Entfernung zugehöriger Datenbank-, Text- und Embeddingdaten abgestimmt. Fehlgeschlagene Löschungen werden erkannt und erneut bearbeitet. Die Einhaltung von Berechtigungen, Trennung, KI-Zweckbindung und Löschabläufen wird regelmäßig sowie nach wesentlichen Änderungen überprüft. Mitarbeitende werden zu Vertraulichkeit und sicherem Umgang mit den Daten angehalten.
netcup GmbH, Emmy-Noether-Straße 10, 76131 Karlsruhe, Deutschland. Leistung: Hosting und Infrastruktur für die Speicherung und Verarbeitung von Kursdokumenten und zugehörigen Daten auf den durch Lioverse betriebenen Servern. Verarbeitungsort der beauftragten Server: Deutschland. Betroffen sind die in Abschnitt 2.2 beschriebenen gespeicherten Auftragsdaten.
Mistral AI, 15 rue des Halles, 75001 Paris, Frankreich. Leistung: API-Verarbeitung ausschließlich der ausgewählten Eingaben in „KI Assistent" und „KI Kurs Erstellung", einschließlich erforderlicher Text-, OCR- und Embeddingverarbeitung im jeweiligen Auftrag. Standardmäßiger Hostingbereich ist die EU. Der Einsatz für personenbezogene Auftragsdaten setzt die in Abschnitt 2.5 genannten Informationen, Weisungen und Garantien voraus. Das Training auf diesen Ein- und Ausgaben bleibt deaktiviert.
Die konkret eingesetzte weitere Verarbeitungskette einschließlich Unteranbietern und Verarbeitungsorten wird dem Auftraggeber vor dem ersten Einsatz für seine Auftragsdaten als speicherbare Unterauftragnehmerübersicht bereitgestellt; Änderungen erfolgen nach Abschnitt 2.5. Anbieterinformationen zu Mistral sind unter https://legal.mistral.ai/terms/data-processing-addendum/ und https://trust.mistral.ai/subprocessors abrufbar. Ein bloß dynamischer Verweis ersetzt die konkrete Information über die tatsächlich eingesetzten Stellen nicht.
Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter für Kursdokumente und KI-Eingaben. Die Zahlungsabwicklung selbst bezahlter Studio-Abonnements erfolgt außerhalb dieses Inhaltsauftrags.
Dieser Teil gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vorliegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts gegenüber Lioverse. Einrichtungen und selbstständig gewerblich handelnde Kunden erhalten dadurch kein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht. Die Belehrung betrifft die laufende Studio-Dienstleistung.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Lioverse UG (haftungsbeschränkt), Karl-Arnold-Straße 31, 52525 Heinsberg, Deutschland, E-Mail: info@lioverse.de, Telefon: 015789660196, mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ein Wertersatz für Dienstleistungen fällt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen an, insbesondere bei ordnungsgemäßer Belehrung und Ihrem ausdrücklichen Verlangen nach vorzeitigem Leistungsbeginn. Bei unentgeltlicher Nutzung fällt kein Wertersatz an. Der bloße Login oder die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Erklärung zum vorzeitigen Erlöschen Ihres Widerrufsrechts. Für die laufende digitale Dienstleistung erlischt ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht allein durch Freischaltung des Kontos.
Bei über unsere Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen können Sie während der Widerrufsfrist zusätzlich die dort leicht zugängliche Funktion „Vertrag widerrufen" nutzen und Ihre Erklärung über „Widerruf bestätigen" absenden. Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Andere zulässige Wege des Widerrufs bleiben bestehen.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.
An Lioverse UG (haftungsbeschränkt), Karl-Arnold-Straße 31, 52525 Heinsberg, Deutschland, E-Mail: info@lioverse.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): _________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: ____________________________________________________
Datum: __________________
(*) Unzutreffendes streichen.